Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Kategorie: Recht | 28. Juni 2019

Ein Versicherter hat lt. SG Münster keinen Anspruch darauf, dass die häusliche Krankenpflege durchweg vom selben Pflegedienst durchgeführt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste offensichtlich in der Lage sind, die Krankenpflege ebenfalls fachgemäß durchzuführen und keine persönliche, einen Wechsel erschwerende Bindung des Versicherten an eine bestimmte Pflegeperson vorliegt (Az. S 17 KR 1206/19 ER).

Weitere Informationen: Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Quelle: www.datev.de

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