Wechselmodell im Familienrecht
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2021
Die paritätische Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung der Eltern werde bereits heute ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/30895) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dazu zähle auch das Wechselmodell.
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Quelle: www.datev.de