Weg anlässlich Wartung eines Jobrades kann unfallversichert sein

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021

Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. 1 U 779/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): . . . ...

Zur elektronischen Rechnung und zum digitalen Reporting (ViDA) wurde am . . . ... [weiterlesen]

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen . . . ...

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des . . . ... [weiterlesen]

Archiv