Weg frei nach Karlsruhe im Kampf gegen Überschusskürzung
Kategorie: Recht | 13. Juli 2017
Der Bund der Versicherten (BdV) teilt mit, dass seine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung durch die beklagte Lebensversicherung auch in der Berufungsinstanz abgewiesen wurde (Az. 50 C 356/16) und macht deutlich, dass er in Revision zum BGH gehen und gegebenenfalls beim BVerfG Verfassungsbeschwerde einlegen wird.
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Quelle: www.datev.de