Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Dezember 2021
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 4/21 R).
Quelle: www.datev.de