Wegen Verstoß gegen das BDSG keine Rückgewähr des Kaufpreises bei Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten

Kategorie: Recht | 29. Januar 2018

Das OLG Frankfurt erklärt den Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten wegen fehlender Einwilligung der Adressaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwar für nichtig. Da beide Vertragsparteien jedoch vorsätzlich gegen die zwingenden Vorgaben des BDSG verstoßen hätten, sei das ein Verstoß gegen die guten Sitten, sodass der Käufer nicht die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen könne (Az. 13 U 165/16).

Weitere Informationen: Wegen Verstoß gegen das BDSG keine Rückgewähr des Kaufpreises bei Verkauf von – durch anstößige Datennutzung minderwertigen – Adressdaten

Quelle: www.datev.de

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