Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Kategorie: Steuern | 2. Dezember 2019

Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil, wie das FG Münster entschieden hat (Az. 8 K 168/19).

Weitere Informationen: Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Quelle: www.datev.de

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