Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen
Kategorie: Recht | 9. Januar 2018
Laut VG Berlin liegt es nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse, für einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg zu Spitzenbesuchszeiten Eintrittsgelder zu verlangen, um eine Entzerrung der Besucherströme zu bewirken (Az. VG 24 K 18.17).
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Quelle: www.datev.de