Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen

Kategorie: Recht | 9. Januar 2018

Laut VG Berlin liegt es nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse, für einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg zu Spitzenbesuchszeiten Eintrittsgelder zu verlangen, um eine Entzerrung der Besucherströme zu bewirken (Az. VG 24 K 18.17).

Weitere Informationen: Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum . . . ...

Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem . . . ... [weiterlesen]

Erzeugerpreise Dezember 2024: +0,8 % gegenüber . . . ...

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2024 um 0,8 . . . ... [weiterlesen]

Archiv