Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Kategorie: Steuern | 25. März 2020

Es gibt zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es lt. FinMin Baden-Württemberg nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen.

Weitere Informationen: Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Quelle: www.datev.de

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