Weiterverbreitung von Nacktfotos – Geldentschädigung
Kategorie: Recht | 17. Juli 2018
Das OLG Oldenburg entschied, dass eine Frau, die Nacktfotos einer früheren Freundin ohne deren Einwilligung per WhatsApp weitergeleitet hatte, eine Geldentschädigung von 500 Euro zahlen muss (Az. 13 U 70/17).
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Quelle: www.datev.de