„Wenige Gehminuten zu wunderschönen Stränden“ nicht zutreffend – Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Juni 2024
Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt Das AG München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Az. 242 C 13523/23).
Quelle: www.datev.de