Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung
Kategorie: Steuern | 18. August 2020
Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Das teilt die Bundesregierung mit.
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Quelle: www.datev.de