Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen

Kategorie: Recht | 9. September 2019

Das LG Nürnberg-Fürth – und ihm folgend das OLG Nürnberg – hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben (Az. 4 U 1604/19).

Weitere Informationen: Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen

Quelle: www.datev.de

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