Wer die Vollmacht nicht widerruft – Ehemalige Grundsicherungsempfängerin haftet für Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten
Kategorie: Steuern und Recht | 2. April 2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haften muss (Az. L 11 AS 330/22).
Quelle: www.datev.de