Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Oktober 2024
Der BGH entschied, dass die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist (Az. I ZR 108/22).
Quelle: www.datev.de