Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Oktober 2024

Der BGH entschied, dass die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist (Az. I ZR 108/22).

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Quelle: www.datev.de

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