Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht zulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Oktober 2024
Mit einem Urteil zum Heilmittelwerberecht hat das OLG Hamm die erste streitige Entscheidung nach den neuen Vorschriften zu Unterlassungsklagen gefällt. Seit dem 13. Oktober 2023 sind danach die Oberlandesgerichte erstinstanzlich für Klagen nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UKlaG) zuständig (Az. 4 UKl 2/24).
Quelle: www.datev.de