Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

Kategorie: Recht | 17. Oktober 2018

Das OLG Frankfurt entschied, dass die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird. Der Anrufer müsse in diesem Fall zu Beginn des Gesprächs nachfragen, ob der Angerufene am Arbeitsplatz sei (Az. 6 U 51/18).

Weitere Informationen: Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über ihr Privathandy

Quelle: www.datev.de

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