Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig
Kategorie: Recht | 16. November 2017
Laut LG Bonn darf der Deutsche Wetterdienst keine Wetter-App anbieten, die nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter beinhaltet (Az. 16 O 21/16).
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Quelle: www.datev.de