Widerruf der Förderung aus Vermittlungsbudget zur Ausbildung zum Fluglehrer und Erstattung rechtswidrig
Kategorie: Recht | 28. Januar 2019
Das SG Karlsruhe hatte über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs und der Erstattung der zuvor bewilligten Ausbildung zum Fluglehrer zu entscheiden. Der Widerruf hätte die Ausübung von Ermessen erfordert. Der Mangel der Ermessensbetätigung habe nicht mehr im gerichtlichen Verfahren geheilt werden können (Az. S 11 AS 1458/17).
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Quelle: www.datev.de