Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Kategorie: Recht | 13. September 2019
Unter Widerrufsvorbehalt erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen dürfen wegen einer Gesetzesänderung, die keine Ausnahmen mehr zulässt, widerrufen werden. Das hat das BVerwG für sechs Spielhallen in Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 8 C 7.18 u. a.).
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Quelle: www.datev.de