Widerruf und Rückforderung ausbezahlter Corona-Soforthilfe rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2025
Das VG Würzburg entschied im Fall der Klage einer Zahnarztpraxis, dass ein Widerrufsbescheid der Regierung von Unterfranken, mit dem die Bewilligung einer Corona-Soforthilfe widerrufen und die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist (Az. W 8 K 24.641).
Quelle: www.datev.de