Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen Verbraucherdarlehensverträgen ordnungsgemäß
Kategorie: Recht | 6. November 2019
Der BGH entschied in zwei Fällen, dass der jeweilige Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die jeweils beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).
Weitere Informationen: Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen Verbraucherdarlehensverträgen ordnungsgemäß
Quelle: www.datev.de