Wiederaufleben einer Verletztenrente nach Kapitalabfindung nur unter Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhungen

Kategorie: Recht | 12. Juli 2018

Lebt die Verletztenrente nach einer Kapitalabfindung wie hier im Fall eines ehemaligen Profisportlers, dessen Erwerbstätigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen gemindert war, wieder auf, müssen lt. SG Düsseldorf die jährlichen Rentenerhöhungen berücksichtigt werden (Az. S 1 U 162/17).

Weitere Informationen: Wiederaufleben einer Verletztenrente nach Kapitalabfindung nur unter Berücksichtigung der jährlichen Rentenerhöhungen

Quelle: www.datev.de

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