Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

Kategorie: Recht | 2. April 2019

Die Betreiber zweier Altenpflegeheime in Köln und im Kreis Gütersloh haben sich erfolgreich vor dem OVG Nordrhein-Westfalen gegen die Vollziehung sog. Wiederbelegungssperren zur Wehr gesetzt, welche die Stadt bzw. der Kreis zur Durchsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % angeordnet hatten (Az. 12 B 43/19, 12 B 1435/18).

Weitere Informationen: Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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