Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Die Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 21. Juni 2015 ist gültig. Das entschied das OVG Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 88/16).

Weitere Informationen: Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

Quelle: www.datev.de

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