Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer "Gillette Mach 3" vertreiben

Kategorie: Recht | 12. Januar 2018

In dem Patentstreitverfahren um Rasierklingen hat die Gillette Company vor dem OLG Düsseldorf obsiegt. Die Wilkinson Sword GmbH sei nicht berechtigt, auswechselbare Rasierklingeneinheiten in einer bestimmten Ausgestaltung zu vertreiben, die im Ergebnis auf den Nassrasierer „Gillette Mach 3“ passen. Dies stelle eine rechtswidrige Nutzung des Patents der Gillette Company dar (Az. I-15 U 66/17).

Weitere Informationen: Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer "Gillette Mach 3" vertreiben

Quelle: www.datev.de

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