Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

Kategorie: Recht | 26. Januar 2018

Die drei Windkraftanlagen des zumindest teilweise bereits in Betrieb genommenen Windparks Goldboden in der Gemeinde Winterbach dürfen sich weiter drehen, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich gewesen sei und die Anlagen auch keine unzumutbaren Geräusche verursachten. So entschied der VGH Mannheim (Az. 10 S 1681/17).

Weitere Informationen: Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für . . . ...

Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen . . . ... [weiterlesen]

IESBA: Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die . . . ...

Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. . . . ... [weiterlesen]

Archiv