Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juni 2021

Das FG Niedersachsen hat zur Frage Stellung genommen, ob eine Einspruchsrücknahme auch dann noch bis zum Ablauf des Tages des tatsächlichen Zugangs der verbösernden Einspruchsentscheidung wirksam ist, wenn deren Bekanntgabe nach Ablauf der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erfolgt (Az. 9 K 168/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2024: +13,8 . . . ...

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Schattenwirtschaft: Mindestens 3,3 Millionen Deutsche arbeiten . . . ...

Rund 5 % der Deutschen haben in den vergangenen zwölf . . . ... [weiterlesen]

Archiv