Wirksame ordentliche Kündigung wegen der Weigerung Vorgriffsstunden zu leisten
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juni 2024
Das ArbG Stendal entschied, dass die Verweigerung der Leistung der Vorgriffsstunde trotz vorheriger Abmahnung rechtswidrig war und deshalb das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet worden ist (Az. 1 Ca 556/23).
Quelle: www.datev.de