Wirksame ordentliche Kündigung wegen der Weigerung Vorgriffsstunden zu leisten

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juni 2024

Das ArbG Stendal entschied, dass die Verweigerung der Leistung der Vorgriffsstunde trotz vorheriger Abmahnung rechtswidrig war und deshalb das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet worden ist (Az. 1 Ca 556/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sanktionen gegen Russland: 16. Sanktionspaket betrifft . . . ...

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Digitaler Fragebogen der WPK zur Erfüllung . . . ...

Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde . . . ... [weiterlesen]

Archiv