Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Lt. BGH entfaltet eine Patientenverfügung nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen dabei jedoch nicht überspannt werden (Az. XII ZB 107/18).

Weitere Informationen: Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Quelle: www.datev.de

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