Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung – Vater des Lebensgefährten ist nicht „Familie“

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2025

Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn die Vermieterin den Wohnraum für den Vater ihres Lebensgefährten, mit dem sie nicht verheiratet ist, benötigt, da er nicht als „Familienangehöriger“ im Sinne des Mietrechts angesehen werden kann (Az. 1 S 16/24).

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Quelle: www.datev.de

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