Wirkung der Grundsteuer C
Kategorie: Steuern | 2. Januar 2020
Mit der sog. Grundsteuer C erhalten die Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, baureife Grundstücke zu bestimmen und dafür einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer festzusetzen (19/15636).
Weitere Informationen: Wirkung der Grundsteuer C
Quelle: www.datev.de