WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2017

Der VGH Hessen hat auf Antrag der Fa. WISAG im Wege eines Eilverfahrens entschieden, dass die WISAG ab dem 1. Februar 2018 die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Frankfurt Main erbringen darf (Az. 9 B 1789/17.T).

Weitere Informationen: WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte . . . ...

Es stellt eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt . . . ... [weiterlesen]

Dreiseitiger Vertrag: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen . . .

Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht . . . ... [weiterlesen]

Archiv