Wohnen in Augsburg statt in München kein Vermögensschaden

Kategorie: Recht | 13. April 2018

Mit der Vereinbarung einer erheblichen Abstandssumme für die Rückgabe einer Mietwohnung kann ein Verzicht auf Ausgleichsansprüche bei nur vorgetäuschtem Eigenbedarf erklärt worden sein. So entschied das AG München (Az. 432 C 1222/18).

Weitere Informationen: Wohnen in Augsburg statt in München kein Vermögensschaden

Quelle: www.datev.de

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