Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden
Kategorie: Recht | 11. April 2019
Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 615/18).
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Quelle: www.datev.de