Wohnsitz eines Facebook-Nutzers als Gerichtsstand für Klage gegen Facebook
Kategorie: Recht | 14. November 2017
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts kann sich ein österreichischer Facebook-Nutzer auf seine Verbrauchereigenschaft stützen, um Facebook Ireland vor den österreichischen Gerichten zu verklagen. Dies gelte jedoch nicht für Ansprüche, die ihm von anderen Verbrauchern abgetreten wurden (Rs. C-498/16).
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Quelle: www.datev.de