Wohnungsberechtigungsschein: Kinder getrennt lebender Eltern sind i. d. R. nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen

Kategorie: Recht | 8. April 2019

Leben Eltern getrennt und üben gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder aus, können die Kinder in der Regel nur Angehörige des Haushalts eines der beiden Elternteile sein. Dies entschied das VG Berlin (Az. 8 K 332.17).

Weitere Informationen: Wohnungsberechtigungsschein: Kinder getrennt lebender Eltern sind i. d. R. nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen

Quelle: www.datev.de

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