Wohnungsberechtigungsschein: Kinder getrennt lebender Eltern sind i. d. R. nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen
Kategorie: Recht | 8. April 2019
Leben Eltern getrennt und üben gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder aus, können die Kinder in der Regel nur Angehörige des Haushalts eines der beiden Elternteile sein. Dies entschied das VG Berlin (Az. 8 K 332.17).
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Quelle: www.datev.de