Wohnungseigentum: Aufstellung eines Trampolins im Ziergarten möglich
Kategorie: Recht | 29. Dezember 2017
Das AG München entschied, dass die Vereinbarung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach die den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesenen Gartenanteile nur als Ziergarten genutzt werden dürfen, nicht die Aufstellung eines Trampolins verbietet (Az. 485 C 12677/17).
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Quelle: www.datev.de