Wortmarke "Felsquellwasser" muss nicht gelöscht werden
Kategorie: Recht | 24. Januar 2019
Das OLG Hamm hat in dem Markenrechtsstreit eines Hobbybrauers gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal über die Wortmarke „Felsquellwasser“ entschieden und auf die Berufung der beklagten Brauerei – anders als noch das LG Bochum in erster Instanz – die Klage abgewiesen (Az. 4 U 42/18).
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Quelle: www.datev.de