XIII. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof eingerichtet

Kategorie: Recht | 3. September 2019

Zum 01.09.2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beim BGH einen weiteren Zivilsenat eingerichtet, der in Personalunion mit dem damit gestärkten und erweiterten Kartellsenat verbunden ist. Damit ist der erste Teil einer Zubilligung zweier weiterer Senate beim BGH vollzogen. Der Kartellsenat und der XIII. Zivilsenat sind ab 01.09.2019 zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.

Weitere Informationen: XIII. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof eingerichtet

Quelle: www.datev.de

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