Zahnarztpraxis ist keine "Praxisklinik"
Kategorie: Recht | 8. Mai 2018
Eine auf ambulante Behandlungen ausgerichtete Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme anbietet, kann nicht als „Praxisklinik“ beworben werden. So entschied das OLG Hamm (Az. 4 U 161/17).
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Quelle: www.datev.de