Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank
Kategorie: Recht | 11. April 2019
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein von Klägerseite als Zeuge benannter ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht hat und im Verfahren um Übernahme der Postbank nicht als Zeuge auszusagen braucht (Az. 13 U 166/11, 13 U 231/17).
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Quelle: www.datev.de