Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein Beratungsvertrag vorliegt

Kategorie: Recht | 9. April 2019

Das LG Frankfurt hat die Klage eines kommunalen Energieversorgers auf Schadensersatz in Höhe von rund 175 Mio. Euro gegen eine Bank wegen einer fehlerhaften Beratung beim Abschluss von sog. Zins-Swaps abgewiesen (Az. 3-03 O 145/13).

Weitere Informationen: Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein Beratungsvertrag vorliegt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv