Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein Beratungsvertrag vorliegt
Kategorie: Recht | 9. April 2019
Das LG Frankfurt hat die Klage eines kommunalen Energieversorgers auf Schadensersatz in Höhe von rund 175 Mio. Euro gegen eine Bank wegen einer fehlerhaften Beratung beim Abschluss von sog. Zins-Swaps abgewiesen (Az. 3-03 O 145/13).
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Quelle: www.datev.de