Zinssatz bleibt bei 5,5 Prozent

Kategorie: Steuern | 11. Oktober 2019

Für die Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen, unverzinslichen Forderungen und Schulden sowie Nutzungen und Leistungen auf bestimmte Dauer ist eine Beurteilung der vom Bewertungsstichtag ausgehend zukünftigen Zinsentwicklung über einen langfristigen Zeitraum vorzunehmen. Eine Anpassung des Zinssatzes sei lt. Bundesregierung (19/12971) nicht geplant.

Weitere Informationen: Zinssatz bleibt bei 5,5 Prozent

Quelle: www.datev.de

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