Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für Masken-Importe wird bis Ende 2021 verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 20. April 2021
Die EU-Kommission hat beschlossen, die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf Einfuhren von medizinischen Geräten und Schutzausrüstungen, die im Kampf gegen COVID-19 gebraucht werden, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
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Quelle: www.datev.de