Zollämter dürfen vorläufig bei im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz durchführen

Kategorie: Steuern | 15. November 2019

Im Rahmen eines Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung hat das FG Münster beschlossen, dass ein Zollamt bei einem im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen eine Prüfung bezüglich der Vorschriften des Mindestlohngesetzes durchführen darf (Az. 9 V 1280/19).

Weitere Informationen: Zollämter dürfen vorläufig bei im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz durchführen

Quelle: www.datev.de

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