Zollbehörde darf prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland das Mindestlohngesetz beachten

Kategorie: Steuern | 18. April 2018

Das FG Baden-Württemberg erläuterte in einem Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes, die Zollverwaltung sei berechtigt, eine Prüfung zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG) anzuordnen (Az. 11 V 2865/16).

Weitere Informationen: Zollbehörde darf prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland das Mindestlohngesetz beachten

Quelle: www.datev.de

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