Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Kategorie: Recht | 24. Juli 2018
Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett fixiert werden. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16).
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Quelle: www.datev.de