Zu den Voraussetzungen des Widerrufs eines Werkvertrages
Kategorie: Recht | 22. Februar 2019
Das LG Coburg wies die Klage eines Werkunternehmers auf Zahlung seiner Vergütung ab, weil der Auftraggeber einen möglichen Vertrag jedenfalls wirksam widerrufen hatte. Ein solches Widerrufsrecht stand dem Beklagten deshalb zu, weil der fragliche Vertrag zwischen dem Beklagten als Privatperson (Verbraucher) und der Klägerin als einer Unternehmerin außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden wäre, nämlich im Wohnanwesen des Beklagten (Az. 21 O 175/18).
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Quelle: www.datev.de