Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses und des Handelns auf eigene Gefahr

Kategorie: Recht | 11. Januar 2018

Das OLG Nürnberg entschied, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss in der Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat (Az. 4 U 1178/17).

Weitere Informationen: Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses und des Handelns auf eigene Gefahr

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

27 % der Gründerinnen und Gründer . . . ...

27 % der Gründerinnen und Gründer in Deutschland bezeichnen ihr . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum . . . ...

Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem . . . ... [weiterlesen]

Archiv