Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses und des Handelns auf eigene Gefahr
Kategorie: Recht | 11. Januar 2018
Das OLG Nürnberg entschied, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss in der Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat (Az. 4 U 1178/17).
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Quelle: www.datev.de